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   VGH Bayern, 12.05.1999 - 8 B 96.4141   

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VGH Bayern, 12.05.1999 - 8 B 96.4141 (https://dejure.org/1999,44463)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.1999 - 8 B 96.4141 (https://dejure.org/1999,44463)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 8 B 96.4141 (https://dejure.org/1999,44463)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366

    Berufungszulassung (abgelehnt); allgemeiner Abwehranspruch wegen unzumutbarer

    Auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die von der Beklagten nicht hinreichend substanziiert infrage gestellt worden sind, steht dem Kläger ein auf Beseitigung des streitgegenständlichen Straßenpflasters gerichteter allgemeiner Abwehranspruch wegen unzumutbarer Lärmbelastungen aufgrund einer Überschreitung der sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 16. BImSchV ergebenden Lärmgrenzwerte zu (vgl. BayVGH vom 13.5.1997 BayVBl 1999, 118; vom 12.5.1999 Az. 8 B 96.4141 ).

    Maßgeblich ist danach allein, ob die bauliche Veränderung zu einer Überschreitung der in der Verkehrslärmschutzverordnung niedergelegten Grenzwerte für die jeweilige Gebietskategorie führt (vgl. BayVGH vom 13.5.1997 BayVBl 1999, 118; vom 12.5.1999 Az. 8 B 96.4141 ; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 11.5.1999 Az. 7 A 10095/99 ; OVG Sachsen-Anhalt vom 29.9.2006 Az. 1 L 351/05 ).

    3.1 Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe hat die Beklagte eine Abweichung der angegriffenen Entscheidung von der in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 12.5.1999 Az. 8 B 96.4141 ) schon nicht hinreichend dargelegt.

  • VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1243/16

    Frühzeitiges Vorgehen gegen erhöhten Verkehrslärm durch neue Straße erforderlich

    Er wäre in einem Fall wie dem vorliegenden gegeben, wenn der Straßenbaulastträger bei seiner Ermessensausübung etwaige nachteilige Folgen seiner Planung (hier in Gestalt erhöhter Verkehrsgeräusche) im Rahmen der auch bei nichtförmlicher Straßenplanung gebotenen Abwägung nicht sachgerecht gewichtet hätte (vgl. OVG RP, Urteil vom 11.5.1999 - 7 A 10095/99 -, a.a.O. und juris, Rn. 29 ff.) oder durch den Straßenbelag verursachter Lärm unter orientierender Heranziehung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) und aller weiteren Umstände des Einzelfalls unzumutbar wäre (vgl. BayVGH, Urteil vom 12.5.1999 - 8 B 96.4141 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 351/05

    Beseitigung eines Straßenpflasters

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen durch einen Wechsel des Straßenbelags herangezogen (vgl. das von den Klägern zitierte Urteil des OVG Rh.-Pf. Vom 27.04.1999 - 7 A 10095/99.OVG; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 13.05.1997 - 8 B 96.3508 -, BayVBl. 1999, 118; Beschluss vom 12.05.1999 - 8 B 96.4141-, juris) und festgestellt, dass die Immissionsgrenzwerte nach § 2 Abs. 1 16. BImSchV gemäß der gutachterlichen Stellungnahme des Dr. Ing.
  • VG Freiburg, 25.05.2011 - 1 K 433/09

    Verjährung des öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs; hier: Verkehrslärmzunahme

    - oder aber (bei Verneinung eines Verstoßes gegen das Abwägungsgebot) Lärm bzw. Erschütterungen, die durch den Straßenbelag versursacht werden, unter orientierender Heranziehung der 16. BImSchV (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 13.5.1997 - 8 B 96.3508 -, BayVBl 1999, 118; Urt. v. 12.5.1999 - 8 B 96.4141 -, juris; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 11.5.1999, a.a.O.) bzw. der DIN 4150 Teil 2 (vgl. OVG NRW, Urt. v. 28.10.2010 - 11 A 1648/06 -, juris) und aller weiteren Umstände des Einzelfalles unzumutbar sowie die von der Klägerin begehrte Änderung des Kreisverkehrs im Mittelbereich der Beklagten unter Beachtung der Gründe der Verkehrssicherheit rechtlich möglich bzw. zumutbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 -, juris) wären.
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